Eine wahre fiktive Geschichte
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Schwerpunkt · 5-teilige Artikelserie

Der befristete Vertrag ohne Sachgrund

Zwei Jahre Probezeit – kein Recht, keine Sicherheit, keine Stimme. Eine kritische Analyse des mächtigsten Kontrollinstruments im deutschen Arbeitsrecht.

Was diese Serie zeigt
§ 14 Abs. 1a TzBfG erlaubt Arbeitgebern, Menschen bis zu zwei Jahre ohne Begründung zu beschäftigen – und sie danach ohne Erklärung zu entlassen. Diese Serie untersucht, wie dieses Instrument strukturelle Ohnmacht produziert, Missbrauch begünstigt und den dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts untergräbt – und was ein fairer Umgang damit aussehen könnte.
01
Teil 1
Ohnmacht gegenüber struktureller Gewalt
Wie der befristete Vertrag ohne Sachgrund Menschen systematisch entmachtet – und warum das kein Zufall ist, sondern Struktur.
02
Teil 2
Missbrauchsgefahr
Wenn ein rechtlich legales Instrument systematisch zum Kontrollinstrument wird – und wann aus Flexibilität Ausbeutung wird.
03
Teil 3
Die Realität bei kirchlichen Arbeitgebern und im öffentlichen Dienst
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Was Caritas, Diakonie und Behörden über befristete Beschäftigung sagen – und was sie tun.
04
Teil 4
Warum der dritte Weg oft eine Illusion ist
Wenn Arbeitnehmer durch befristete Verträge entmachtet werden, funktioniert kein Modell des fairen Ausgleichs – auch nicht der dritte Weg.
05
Teil 5
Warum der dritte Weg funktionieren kann – Eine Frage der Fairness
Der dritte Weg ist nicht verloren – aber er braucht echte Voraussetzungen. Was nötig wäre, damit Fairness keine Rhetorik bleibt.
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